Kaufpreisaufteilung berechnen
Wie viel vom Kaufpreis entfällt auf das Gebäude, wie viel auf Grund und Boden? Der Rechner teilt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf und zeigt die Wirkung auf Ihre AfA.
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Kostenloser Rechner zur Kaufpreisaufteilung
Gebäudeanteil
86,84 %
Grund und Boden 13,16 % · Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte
- Gebäude347.349,18 €
- Grund und Boden52.650,82 €
Sensitivität
| Szenario | Anteil Boden | Gebäudeanteil am Kaufpreis | AfA pro Jahr inkl. Nebenkosten |
|---|---|---|---|
| Bodenrichtwert minus 10 % | 12,00 % | 351.982,22 € | 11.404,22 € |
| Basis | 13,16 % | 347.349,18 € | 11.254,11 € |
| Bodenrichtwert plus 10 % | 14,29 % | 342.836,52 € | 11.107,90 € |
| Gebäudewert minus 10 % | 14,41 % | 342.342,34 € | 11.091,89 € |
| Gebäudewert plus 10 % | 12,11 % | 351.555,93 € | 11.390,41 € |
Zum Vergleich die unzulässige Restwertmethode (BFH IX R 86/97): Kaufpreis minus Bodenwert ergäbe 342.400 € Gebäudeanteil, 4.949,18 € weniger als nach dem Verkehrswertverhältnis.
AfA und Steuerwirkung über 10 Jahre
| Jahr | AfA | Sonder-AfA § 7b | Summe | Restbuchwert | Steuerwirkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 363.883,00 | 4.726,73 |
| 2 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 352.628,88 | 4.726,73 |
| 3 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 341.374,77 | 4.726,73 |
| 4 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 330.120,66 | 4.726,73 |
| 5 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 318.866,54 | 4.726,73 |
| 6 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 307.612,43 | 4.726,73 |
| 7 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 296.358,32 | 4.726,73 |
| 8 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 285.104,20 | 4.726,73 |
| 9 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 273.850,09 | 4.726,73 |
| 10 | 11.254,11 | 0,00 | 11.254,11 | 262.595,98 | 4.726,73 |
Das Ergebnis ist eine Modellrechnung. Eine Aufteilung im Kaufvertrag ist grundsätzlich vorrangig. Im Streitfall entscheidet ein Gutachten.
Auf dieser Seite
- Zum Rechner
- Kurz gesagt
- Warum die Aufteilung die AfA bestimmt
- Rangfolge der Methoden
- Rechtsprechung
- BMF-Arbeitshilfe Schritt für Schritt
- Rechenbeispiel Neubau-Eigentumswohnung
- § 6f EStG-E
- Aufteilung im Kaufvertrag beim Neubau
- Gutachten als Gegenbeweis
- Auswirkung auf die Rendite nach Steuern
- Typische Fehler
- Bodenrichtwert
- Diese Berechnung für Ihren Vertrieb
- Häufige Fragen
Was ist die Kaufpreisaufteilung?
Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Gesamtkaufpreis einer bebauten Immobilie auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits verteilt. Nur der Gebäudeanteil ist über die AfA abschreibbar. Grundlage ist das Verhältnis der Verkehrswerte (BFH IX R 86/97). Steht eine Aufteilung im Kaufvertrag, ist sie grundsätzlich bindend (BFH IX R 12/14). Fehlt sie, nutzt das Finanzamt die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums, aktuell mit Stand Februar 2026 (KPMG, 11.03.2026).
Jeder Prozentpunkt Bodenanteil kostet Abschreibung
Für Kapitalanleger ist die Kaufpreisaufteilung keine Formalie. Sie legt fest, wie viel des Kaufpreises über die Jahre steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Bodenanteil bleibt dauerhaft ohne Abschreibung.
Kaufpreis 400.000 €, Fertigstellung 2027, lineare AfA 3 %, Grenzsteuersatz 42 %, Nebenkosten zur Vereinfachung nicht berücksichtigt.
| Anteil Grund und Boden | Gebäudeanteil | AfA pro Jahr | AfA in 10 Jahren | Steuerwirkung in 10 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| 13,16 % | 347.349,18 € | 10.420,48 € | 104.204,80 € | 43.766,02 € |
| 30,00 % | 280.000,00 € | 8.400,00 € | 84.000,00 € | 35.280,00 € |
| Differenz | 67.349,18 € | 2.020,48 € | 20.204,80 € | 8.486,02 € |
400.000 € × (1 minus 0,1316) = 347.349,18 € (genauer Anteil 86,8373 %); × 3 % = 10.420,48 €; × 10 = 104.204,80 €; × 42 % = 43.766,02 €. Bei 30 % Bodenanteil: 400.000 € × 70 % = 280.000 €; × 3 % = 8.400 €.
Ein Bodenanteil, der 17 Prozentpunkte höher angesetzt wird, kostet in diesem Beispiel über zehn Jahre rund 8.500 € Steuerwirkung. Bei degressiver AfA oder § 7b ist der Hebel in den ersten Jahren noch größer.
Welche Kaufpreisaufteilung akzeptiert das Finanzamt?
Aus der Rechtsprechung ergibt sich heute eine klare Prüfreihenfolge:
- Vertragliche Aufteilung. Haben Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag festgelegt, wie viel auf Boden und Gebäude entfällt, ist diese Aufteilung grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH IX R 12/14).
- Grenze der vertraglichen Aufteilung. Sie gilt nicht, wenn sie die realen Wertverhältnisse grundsätzlich verfehlt. Die Arbeitshilfe des BMF allein reicht nicht aus, um eine solche vertragliche Aufteilung zu verwerfen (BFH IX R 26/19).
- Ohne vertragliche Aufteilung. Der Kaufpreis wird nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Boden und Gebäude aufgeteilt. Die Restwertmethode, also Kaufpreis minus Bodenwert gleich Gebäudewert, ist nicht zulässig (BFH IX R 86/97).
- Arbeitshilfe des BMF. Die Finanzverwaltung ermittelt das Verhältnis in der Praxis mit ihrer Arbeitshilfe (Stand Februar 2026).
- Gutachten. Im Streitfall wird ein Sachverständigengutachten eingeholt (BFH IX R 26/19; KPMG 03/2026; PwC).
Mit dem geplanten § 6f EStG soll diese Reihenfolge erstmals im Gesetz stehen. Mehr dazu in Section 9.
Die drei BFH-Urteile, die Sie kennen sollten
- BFH IX R 86/97: Verkehrswerte statt Restwert. Der Kaufpreis ist nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Boden und Gebäude aufzuteilen. Den Bodenwert abzuziehen und den Rest dem Gebäude zuzuordnen, ist nicht zulässig.
- BFH IX R 12/14: Der Vertrag zählt. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist grundsätzlich zu übernehmen. Das Finanzamt darf nur abweichen, wenn sie die realen Wertverhältnisse grundsätzlich verfehlt.
- BFH IX R 26/19: Die Arbeitshilfe ist kein Gutachten. Die Arbeitshilfe ersetzt keine vertragliche Aufteilung, die die realen Verhältnisse nicht grundsätzlich verfehlt. Im Streit muss ein Gutachten eingeholt werden.
Quellen: KPMG, 03/2026; steuerschroeder.de; PwC.
BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung: so funktioniert sie
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe als Excel-Datei mit Anleitung bereit, aktuell mit Stand Februar 2026 (KPMG, 11.03.2026). Sie bildet das Verhältnis der Verkehrswerte vereinfacht nach.
- Objektdaten eintragen. Kaufdatum, Kaufpreis, Grundstücksfläche und bei Eigentumswohnungen der Miteigentumsanteil, Baujahr, Gebäudeart und Wohnfläche.
- Bodenwert ermitteln. Bodenrichtwert × anteilige Grundstücksfläche. Den Bodenrichtwert finden Sie im Bodenrichtwert-Portal Ihres Bundeslands.
- Gebäudewert ermitteln. Die Arbeitshilfe rechnet den Gebäudewert im Sachwertverfahren aus Herstellungskosten je m², Fläche, Baupreisentwicklung und Alterswertminderung.
- Verhältnis bilden. Bodenwert und Gebäudewert werden ins Verhältnis gesetzt.
- Kaufpreis aufteilen. Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis wird in diesem Verhältnis auf Boden und Gebäude verteilt. Das Ergebnis ist der Gebäudeanteil für die AfA.
Die Arbeitshilfe finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter dem Stichwort „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“.
Was die Arbeitshilfe nicht kann: Sie berücksichtigt keine individuellen Merkmale wie Lage innerhalb des Gebäudes, besondere Ausstattung oder den tatsächlichen Zustand. Genau deshalb ist sie nach BFH IX R 26/19 kein Ersatz für ein Gutachten.
Rechenbeispiel: Kaufpreisaufteilung einer Neubau-Eigentumswohnung
Neubau-Eigentumswohnung, 75 m² Wohnfläche, Kaufpreis 400.000 €, Miteigentumsanteil 80/1.000 an einem Grundstück mit 1.200 m², Bodenrichtwert 600 €/m², Kaufnebenkosten 8 %, Fertigstellung 2027. Den Gebäudewert setzen wir für das Beispiel mit 380.000 € an; im Rechner ermittelt ihn die Engine aus Ihren Eingaben.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Anteilige Grundstücksfläche | 1.200 m² × 80/1.000 | 96 m² |
| Bodenwert | 96 m² × 600 €/m² | 57.600 € |
| Gebäudewert (angenommen) | Ergebnis Sachwert | 380.000 € |
| Summe der Werte | 57.600 € + 380.000 € | 437.600 € |
| Anteil Grund und Boden | 57.600 € ÷ 437.600 € | 13,16 % |
| Anteil Gebäude | 380.000 € ÷ 437.600 € | 86,84 % |
| Kaufpreis auf Gebäude | 400.000 € × 86,8373 % | 347.349,18 € |
| Kaufpreis auf Boden | 400.000 € minus 347.349,18 € | 52.650,82 € |
| Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten | 400.000 € × 1,08 | 432.000 € |
| AfA-Bemessungsgrundlage | 432.000 € × 86,8373 % | 375.137,11 € |
| Lineare AfA 3 % pro Jahr | 375.137,11 € × 3 % | 11.254,11 € |
Zum Vergleich die unzulässige Restwertmethode: 400.000 € minus 57.600 € Bodenwert = 342.400 € Gebäudeanteil. Das sind 4.949,18 € weniger als nach dem Verkehrswertverhältnis. Je nach Fall kann die Restwertmethode auch zu einem höheren Gebäudeanteil führen; zulässig ist sie in keinem Fall (BFH IX R 86/97).
Neu: § 6f EStG im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
Mit § 6f EStG soll die Kaufpreisaufteilung erstmals gesetzlich geregelt werden. Nach dem Regierungsentwurf gilt (der-betrieb.de; Haufe; Grant Thornton):
- Vorrang des Vertrags. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist vorrangig maßgeblich.
- Verkehrswerte nach ImmoWertV. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, wird nach den Verkehrswerten auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung aufgeteilt.
- Arbeitshilfe als zulässiges Werkzeug. Die Arbeitshilfe des BMF „kann zugrunde gelegt werden“.
- Gegenbeweis nur per Gutachten. Eine abweichende Aufteilung lässt sich nur durch das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen nachweisen, der das Objekt besichtigt hat.
- Anwendung. Die Regelung soll für Verträge gelten, die nach der Verkündung des Gesetzes geschlossen werden.
Was das für Käufer bedeutet: Die vertragliche Aufteilung gewinnt weiter an Gewicht. Wer eine Neubau-Wohnung kauft, sollte vor der Beurkundung prüfen, ob eine Aufteilung im Vertrag steht und ob sie nachvollziehbar ist. Für den Gegenbeweis reicht nach dem Entwurf ein einfaches Kurzgutachten nicht mehr aus.
Kaufpreisaufteilung im Bauträgervertrag
Beim Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung vom Bauträger umfasst der Kaufpreis den Miteigentumsanteil am Grundstück und das Sondereigentum an der Wohnung. Ob und wie der Preis aufgeteilt wird, entscheidet sich im Vertrag. Nach BFH IX R 12/14 und nach dem Entwurf des § 6f EStG hat diese Aufteilung grundsätzlich Vorrang.
- Für Käufer. Fragen Sie vor dem Notartermin, ob der Vertrag eine Aufteilung enthält. Lassen Sie sich die Herleitung zeigen, etwa Bodenrichtwert × anteilige Grundstücksfläche.
- Für Bauträger. Eine nachvollziehbare Aufteilung je Einheit, abgeleitet aus Bodenrichtwert und Miteigentumsanteil, schafft Klarheit für Käufer, Vertriebspartner und Finanzierer. Sie sollte die realen Wertverhältnisse abbilden, sonst kann das Finanzamt sie verwerfen (BFH IX R 12/14).
- Für Vertriebe. Rechnen Sie Kundenbeispiele mit dem Gebäudeanteil aus dem Vertragsentwurf, nicht mit einer Pauschale. Sonst stimmen AfA und Steuererstattung in der Beratung nicht mit dem späteren Bescheid überein.
- Stellplätze und Tiefgarage. Sind sie gesondert bepreist, werden sie gesondert aufgeteilt.
Eine vertragliche Aufteilung ist kein Freibrief: Weicht sie deutlich von den Verkehrswerten ab, ist sie angreifbar. Rechnen Sie den Vertragswert deshalb im Rechner gegen (Feld 12).
Wann sich ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung lohnt
Ein Gutachten lohnt sich vor allem, wenn die Arbeitshilfe oder das Finanzamt einen Bodenanteil ansetzt, der deutlich über Ihrer Einschätzung liegt, und der Unterschied in der Steuerwirkung die Gutachtenkosten klar übersteigt. Im Beispiel aus Section 4 geht es um rund 8.500 € Steuerwirkung in zehn Jahren.
Nach geltender Rechtsprechung ist im Streit ein Sachverständigengutachten einzuholen (BFH IX R 26/19). Nach dem Entwurf des § 6f EStG muss das Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen stammen, der das Objekt besichtigt hat. Für Verträge vor Verkündung bleibt es bei den bisherigen Grundsätzen.
Wie empfindlich reagiert die AfA auf die Eingaben?
Die Aufteilung hängt an zwei Größen: Bodenrichtwert und Gebäudewert. Der Rechner zeigt, wie sich Abweichungen von 10 % auswirken. Basis ist das Beispiel aus Section 8, lineare AfA 3 % auf den Kaufpreisanteil ohne Nebenkosten.
| Szenario | Anteil Grund und Boden | Gebäudeanteil | AfA pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Bodenrichtwert minus 10 % (540 €/m²) | 12,00 % | 351.982,22 € | 10.559,47 € |
| Basis (600 €/m², Gebäudewert 380.000 €) | 13,16 % | 347.349,18 € | 10.420,48 € |
| Bodenrichtwert plus 10 % (660 €/m²) | 14,29 % | 342.836,52 € | 10.285,10 € |
| Gebäudewert minus 10 % (342.000 €) | 14,41 % | 342.342,34 € | 10.270,27 € |
| Gebäudewert plus 10 % (418.000 €) | 12,11 % | 351.555,93 € | 10.546,68 € |
Bodenwert 96 m² × 540 € = 51.840 €; 51.840 € ÷ (51.840 € + 380.000 €) = 12,00 %; 400.000 € × 88,00 % = 351.982,22 € (genauer Anteil 87,9956 %); × 3 % = 10.559,47 €.
Die AfA ist nur ein Baustein der Rendite nach Steuern. Wie Gebäudeanteil, Finanzierung, Miete und Steuersatz zusammenwirken, rechnet der Kapitalanlage-Rechner über 30 Jahre.
Sechs Fehler bei der Kaufpreisaufteilung
Restwertmethode statt Verkehrswertverhältnis
Wer den Bodenwert vom Kaufpreis abzieht und den Rest als Gebäudewert ansetzt, rechnet mit einer Methode, die der BFH ausgeschlossen hat (IX R 86/97). Richtig ist immer das Verhältnis beider Werte.
Ganze Grundstücksfläche bei einer Eigentumswohnung
Bei Wohnungseigentum zählt nur der Miteigentumsanteil an der Grundstücksfläche. Wer die gesamte Fläche ansetzt, rechnet den Bodenwert um ein Vielfaches zu hoch.
Veralteter Bodenrichtwert
Bodenrichtwerte werden regelmäßig neu festgestellt. Maßgeblich ist der Wert zum Stichtag des Kaufs, nicht der aktuellste Wert im Portal.
Pauschale Prozentsätze
„20 % Boden“ ist eine Faustregel, kein Rechenergebnis. Für die Steuererklärung und für Kundenbeispiele im Vertrieb braucht es die Werte des konkreten Objekts.
Veraltete Arbeitshilfe
Die Arbeitshilfe wird regelmäßig aktualisiert. Aktuell ist der Stand Februar 2026 (KPMG, 11.03.2026). Ältere Versionen können zu anderen Ergebnissen führen.
Vertragliche Aufteilung ohne Herleitung
Eine Zahl im Kaufvertrag ohne nachvollziehbare Grundlage ist angreifbar, wenn sie die realen Wertverhältnisse verfehlt (BFH IX R 12/14). Eine kurze Herleitung aus Bodenrichtwert und Miteigentumsanteil stärkt sie.
Grund und Boden: den Bodenrichtwert richtig verwenden
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für unbebaute Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone. Er wird von den Gutachterausschüssen ermittelt und in den Bodenrichtwert-Portalen der Länder veröffentlicht.
Für die Kaufpreisaufteilung brauchen Sie drei Angaben: den Bodenrichtwert der Zone, in der das Grundstück liegt, die Grundstücksfläche und bei einer Eigentumswohnung den Miteigentumsanteil. Weicht das Grundstück stark von den Merkmalen des Richtwertgrundstücks ab, etwa in Größe oder Ausnutzung, kann der Wert anzupassen sein. Ob und wie die Arbeitshilfe solche Anpassungen vornimmt, prüfen Sie in der Anleitung des BMF.

